Gut vorbereitet auf die Prüfungen
Im Prüfungsreglement steht alles, was du für die Prüfungsvorbereitung wissen musst. Es führt die Grundlagen der üK-Kompetenznachweise auf. Diese Kompetenznachweise von CYP basieren auf folgenden Vorgaben:
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ
- Bildungsplan zur SBFI-Verordnung vom 16. August 2021
- Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung Kauffrau/Kaufmann EFZ
- Wegleitung zum Qualifikationsverfahren der Branche Bank von Swissbanking
üK-Kompetenznachweise im Qualifikationsverfahren
Die üK-Kompetenznachweise sind Teil des ordentlichen Qualifikationsverfahrens der kaufmännischen Grundbildung in der Branche Bank. Während der Lehrzeit werden 2 Erfahrungsnoten aus den üK-Kompetenznachweisen erhoben. Jeder üK-Kompetenznachweis umfasst mindestens eine Lernendenbeurteilung in Form einer Teilprüfung.
Die Punkte aus den Lernendenbeurteilungen werden in Noten umgerechnet. Diese werden zu 2 üK-Kompetenznachweisen zusammengefasst und auf halbe oder ganze Noten gerundet.
Am Ende der Grundbildung werden die beiden üK-Kompetenznachweise zu einer Erfahrungsnote zusammengeführt. Diese entspricht dem gerundeten Mittelwert der beiden Noten, auf halbe oder ganze Noten.