Kantonale Subvention bei Abschluss des Berufsbildnerdiploms

Berufsbildnerkurse von CYP werden von diversen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Diese kannst du geltend gemacht werden, wenn du alle 3 Praxisausbildermodule Basic, Advanced und Top absolviert hast. 

Anspruchsberechtigt sind TeilnehmerInnen, die

  1. die alle 3 erforderlichen Praxisausbildermodule bei CYP absolvieren, 
  2. deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegt und 
  3. die das Berufsbildnerdiplom erfolgreich erlangen. 

Falls sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen Kantonen befinden, gilt bei der Abrechnung der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchsberechtigung irrelevant.

Ist dein Arbeitgeber- oder Wohnkanton nicht aufgeführt, kannst du dich auch online informieren. 

☝️Hinweis: CYP hat keinen Einfluss auf die Auszahlung oder Abwicklung. 

Immagine
Detailaufnahme von Händen, die am Tippen sind auf einem Laptop

Wer erhält Subventionen?

Subventionen werden ausschliesslich für Personen gewährt, die das Berufsbildnerdiplom erfolgreich abgeschlossen haben. Der Besuch einzelner Module berechtigt nicht zu einer Subventionierung.

Kanton Zürich

Der Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich unterstützt die Ausbildung mit einem Beitrag von CHF 250 pro teilnehmende Person, sofern diese im Kanton Zürich arbeitet.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie der Rechnung des Ausbildungsanbieters
  • Zahlungsnachweis
  • Kursbestätigung
  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • IBAN für die Auszahlung

Die vollständigen Unterlagen können direkt an berufsbildungsfonds@bi.zh.ch eingereicht werden.

Kanton Aargau

Der Kanton Aargau leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 75 pro Teilnehmende, sofern diese Person im Kanton wohnhaft ist.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie der Rechnung des Ausbildungsanbieters
  • Zahlungsnachweis
  • Kursbestätigung
  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • IBAN für die Auszahlung

Die vollständigen Unterlagen können direkt an berufsbildungsfonds@bi.zh.ch eingereicht werden.

Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 250 pro Teilnehmer/in, sofern diese Person in einem Solothurner Lehrbetrieb arbeitet.

 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie der Rechnung des Ausbildungsanbieters
  • Zahlungsnachweis
  • Kursbestätigung
  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • IBAN für die Auszahlung

Die vollständigen Unterlagen können direkt an berufsbildungsfonds@bi.zh.ch eingereicht werden.